Für Fahrten ab dem 21.08.2024 können die Schulen und Kitas im Rheinland beim LVR-Mobilitätsfonds Anträge auf Fahrten zu den Museen des Landschaftsverbandes Rheinland sowie zu den Museen des Landschaftsverbandes Wesfalen-Lippe stellen. Entsprechende Anträge können ab 01.08.2024 gestellt werden.
Der Mobilitätsfons ist ein besonderes Angebot des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rheinland. Der „LVR-Mobilitätsfonds“ ermöglicht es Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe zu stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.
Kurz vor dem Start des neuen Schuljahres und pünktlich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres können Schulen, Kitas und Kindertagesstätten ab dem 1. August bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) NRW-weite Fahrten zu Museen und ausgewählten Einrichtungen aus den Mobilitätsfonds der beiden Verbände beantragen. Der Geltungsbereich umfasst alleine 33 Museen in Westfalen-Lippe und im Rheinland sowie zahlreiche weitere Einrichtungen. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren freien Eintritt in alle Museen, die sich in Trägerschaft des LVR und des LWL befinden.
Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: